Stadt Graz verfolgt aktuell folgende Strategien, neue Freiflächen zu finanzieren:
1) Über Bebauungspläne werden größere, öffentlich zugängliche Freiflächen gesichert. Diese sind zwar nicht im Eigentum der Stadt, aber über Verträge ist die öffentliche Nutzung gesichert. Ausstattung, Haftung und Pflege liegen bei der Stadt Graz.
2) Ab 2012 gibt es einen eigenen Budgetposten für den Ankauf von Grünflächen
Aktuelles zum Stadtentwicklungskonzept:
Erfolg der Einwendungen zum STEK 4.0: Eine Reihe von Straßganger Bürger und Bürgerinnen haben zum STEK 4.0 Einwendungen wegen mangelnder Grünflächenausstattung verfasst. Diese Strategie hat bereits Erfolg gehabt. Die Grünfläche westlich der Martinhofstraße wird vergrößert. Dieser Beschluss wurde einstimmig von allen Parteien der Stadt gefasst. Auch der Beschluss, ab 2012 Geld für den Ankauf von Grünflächen durch die Stadt Graz im Budget vorzusehen, ist großteils auf die Initiative aus den Bezirken zurückzuführen. EIN GROSSES DANKE AN ALLE, DIE EINWENDUNGEN GEMACHT HABEN.
Das überarbeitete STEK 4.0 wird über ein Anhörungsverfahren nochmals für zwei Wochen öffentlich aufgelegt. Der Termin ist voraussichtlich in der ersten Novemberhälfte. Die StraßgangerInnen werden rechtzeitig informiert.
Diskussion der im Stadtteilleitbild vorgeschlagenen Standortbereiche für öffentliche Grünflächen:
Die vier Flächenareale, wo noch größere unbebaute Grundstücke in Straßgang-Zentrum vorliegen, wurden hinsichtlich der Möglichkeiten Grünflächen zu verwirklichen besprochen:
Hans-Hegenbarth-Allee: Für die Fläche hinter der Gewerbezeile, nördlich der Straße besteht Bebauungsplanpflicht. Über möglichst viele Einwendungen (hundert) zum Bebauungsplan ließe sich hier unter Umständen eine Freifläche realisieren. Dasselbe gilt für eine Fläche im Anschluss an den Florianihof. Für die Fläche an der Hafnerstraße ist es zu spät. Der Bebauungsplan ist bereits rechtsgültig.
Die Auflage eines Bebauungsplanes ist im Internet ersichtlich und im Amtsblatt. Projekte in Auflage hängen auch in der Stadtplanung am Europaplatz, 6. Stock zur Einsichtnahme. Regelmäßiges Nachschauen und Vernetzen zur Verteilung der Info ist wichtig. Die Bezirkspolitik könnte dies aktiv übernehmen.
Aribonenstraße: Hier ist die Stadt Graz Eigentümerin der Fläche. Über den Bezirksrat soll ein Ansuchen auf teilweise Widmung als Freifläche gemacht werden.
Sportplatz: Aktuell ist die Fläche des Sportplatzes als Grünfläche festgelegt. Ein Abtausch mit der Martinhofstraße (50% Bebauung und 50% Park in der Kärntner Straße dafür Sportplatz in die Martinhofstraße übersiedeln) ist nur möglich, wenn im STEK eine Änderung vorgenommen wird. Im Flächenwidmungsplan müssten die entsprechenden Widmungen berücksichtigt werden. Hier muss an die Stadtpolitiker herangetreten und das Anliegen entsprechend vehement kommuniziert werden. Ein Treffen der wesentlichen Beteiligten der Stadt Graz ist noch im Herbst vorgesehen!
Kinderspielplatz Aribonenstraße: die mangelnde Pflege ließe sich durch Anrufe an die zuständige Stelle der Holding Graz regeln.
Stadtteilpark / Quartierspark
Ein Stadtteilpark lässt sich für Straßgang nicht mehr realisieren, weil bereits alle größeren Flächen als Bauland gewidmet sind (Anmerkung: Ausnahme Martinhofstraße). Stadtteilparks wären z.B. der Augarten, der Volksgarten oder der Stadtpark.
Die Schaffung kleinerer öffentlicher Parkanlagen (Quartiersparks) wie oben angeführt, ist aber möglich. Die Bevölkerung muss dies jedoch fordern bzw. bei der Erstellung von Bebauungsplänen entsprechende Einwendungen machen.
Sonstiges:
Das alte Bauernhaus an der Gradnerstraße (beim neuen Handymasten) verfällt zusehends. Es wird vorgeschlagen, zuerst den Kontakt mit dem Eigentümer zu suchen und seine Absichten hinsichtlich dieses Gebäudes zu erfragen, bevor andere Aktivitäten gesetzt werden.